Luftbild Lausitzer Seenland Großräschen
Bild: Adobe Stock / fotoak80

Gemeinsame Landesplanung

Eine besondere Errungenschaft der Metropolregion ist die gemeinsame Landesplanungsbehörde, die die Länder Berlin und Brandenburg seit 1996 betreiben. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) ist für die Raumordnung und Landesplanung in Berlin und Brandenburg zuständig und gibt Leitlinien und Instrumente für eine abgestimmte räumliche Entwicklung von Berlin und Brandenburg vor.

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) steuert die gemeinsame Siedlungsentwicklung. So werden Zersiedelung vermieden, Flächenverbrauch reduziert, land- und forstwirtschaftliche Nutzung gesichert, Verkehrsströme gelenkt und CO2-Ausstoß verringert.

Der LEP HR gibt einen übergeordneten strategischen Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung von Berlin und ganz Brandenburg vor, der mehr anstrebt als eine Reihe von Einzelprojekten.

Sie wird laut LEP HR erreicht durch

  • die Verflechtung der wachsenden Stadt Berlin mit ihrem Umland durch eine sternförmige Siedlungsentwicklung entlang der Schienenverbindungen (Siedlungsstern),
  • die Eröffnung von Chancen für gut über die Schiene erreichbare Städte in der sogenannten Zweiten Reihe, auch zur Entlastung des Kerns der Hauptstadtregion,
  • das Hineintragen des Metropolenwachstums und der Dynamik des Umlandes über Entwicklungsachsen in das ganze Land Brandenburg,
  • die Etablierung von Zentren als Anker für eine zukunftsfeste Daseinsvorsorge vor allem im ländlichen Raum,
  • die Stärkung von geeigneten Ortsteilen als weitere Siedlungsschwerpunkte.
Titel der Broschüre LEP HRBild: Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg


Broschüre LEP HR
Ein Plan für Berlin und Brandenburg
Dokument: 4 MB