Politik
Die länderübergreifende Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung sowie von Wirtschaft und Verbänden in Berlin und Brandenburg ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich vertieft worden. Ziel der Kooperationen ist es das Wachstum in der Hauptstadtregion zu befördern und in die gesamte Region zu tragen.
Gemeinsame strategische Ziele
Das Ausmaß der Zusammenarbeit beider Bundesländer ist im deutschen Föderalismus einzigartig. Die Zahl der gemeinsamen Behörden, Gerichte, Ämter, Einrichtungen und Anstalten wächst stetig und drückt den Willen aus, eine Partnerschaft zu schaffen, die über eine gute Nachbarschaft weit hinausgeht.
Die Verflechtung der beiden Länder wird sich angesichts der digitalen Transformation, des hohen Fachkräftebedarfs, der zunehmenden Flächenknappheit in Berlin sowie des notwendigen regionalen Zusammenhalts, zum Beispiel bei der Frage der Energieversorgung oder dem Management der gemeinsamen Wasserressourcen, weiter intensivieren.. Berlin und Brandenburg profitieren beide von ihrer Zusammenarbeit.
Dafür braucht es eine Verständigung auf gemeinsame Entwicklungsziele. Diese wurde im Jahr 2021 mit dem „Strategischen Gesamtrahmen Hauptstadtregion“ und den dazugehörigen Vorhaben geschaffen.
Gemeinsame Kabinettssitzungen
Seit dem Jahr 2017 gibt es zwischen den Landesregierungen von Berlin und Brandenburg regelmäßig mindestens eine gemeinsame Kabinettssitzung pro Jahr. Die gemeinsamen Kabinettssitzungen dienen dazu, sich über aktuelle Themen und Schwerpunkte der Zusammenarbeit auszutauschen und gemeinsame Beschlüsse zu fassen. Die Sitzungen finden dabei im Wechsel in Berlin oder in Brandenburg statt.
Die behandelten Themen finden sich in der Regel auch im Strategischen Gesamtrahmen Hauptstadtregion wieder und werden durch die Beschlüsse im Rahmen der gemeinsamen Sitzungen zusätzlich als Schwerpunktthemen der Zusammenarbeit gefördert. Daneben können aktuelle Themen in die Tagesordnung aufgenommen werden. Zuletzt standen unter anderem die langfristig angelegten Themen Mobilität, Fachkräfte, Energie, Wasserressourcen und die geplante Innovationsachse von Berlin in die Lausitz im Vordergrund der Sitzungen.
Pressemitteilungen der vergangenen Sitzungen
- 9. April 2024
- 3. November 2023
- 11. Oktober 2022
- 30. März 2022
- 22. Juni 2021
- 20. April 2021
- 23. Juni 2020
Strategischer Gesamtrahmen Hauptstadtregion
Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg haben sich im Sommer 2020 darauf verständigt, ihre Zusammenarbeit im sogenannten „Strategischen Gesamtrahmen Hauptstadtregion“ (SGHR) zu verankern. Ziel des SGHR ist es, Leitideen für die gemeinsame Entwicklung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg in diesem Jahrzehnt zu formulieren und gemeinsame Vorhaben umzusetzen. Die beiden Regierungen haben dafür acht Handlungsfelder definiert, in denen sie langfristig strategische Kooperationen in der Hauptstadtregion verfolgen wollen. Der SGHR enthält inzwischen 58 gemeinsame Vorhaben und stellt damit eine umfangreiche Zusammenstellung der Kooperation der beiden Landesverwaltungen dar.
Handlungsfelder des Strategischen Gesamtrahmen Hauptstadtregion
- Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarkt
- Mobilität
- Wirtschaft, Fachkräfte, Energie und Klimaschutz
- Ehrenamtliches Engagement, Medien und Demokratieförderung
- Natürliche Lebensgrundlagen und Lebensqualität
- Digitale Transformation
- Wissenschaft, Forschung, Kultur und Bildung
- Weltoffenheit, internationale Vernetzung und Zusammenarbeit mit Polen
Am 20. April 2021 haben beide Landesregierungen den SGHR nach einem öffentlichen beschlossen.
Gemeinsame Parlamentarische Konferenz
Das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Landtag Brandenburg haben im Sommer 2022 beschlossen, ihre Zusammenarbeit in Politikfeldern, die für beide Länder gemeinsam von Interesse sind, zu intensivieren. Zu diesem Zweck wurde die Parlamentarische Konferenz Berlin-Brandenburg gegründet. Deren Ziel ist es, Themen von grenzüberschreitender Bedeutung aufzugreifen, zu bündeln, Schwerpunkte der Zusammenarbeit festzulegen und auch in Kooperation mit den Fachausschüssen der beiden Parlamente die Umsetzung länderübergreifender Vorhaben zu begleiten und voranzubringen. Beide Parlamente entsenden jeweils elf Mitglieder in die Konferenz, die unter dem gemeinsamen Vorsitz der Präsidentinnen des Berliner Abgeordnetenhauses und des Landtages Brandenburg zwei bis drei Mal jährlich zusammenkommen, um die Positionen zu länderübergreifenden Themen und Projekten abstimmen.