

Eine besondere Errungenschaft der Metropolregion ist die gemeinsame Landesplanungsbehörde, die die Länder Berlin und Brandenburg seit 1996 betreiben. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL) ist für die Raumordnung und Landesplanung in Berlin und Brandenburg zuständig und gibt Leitlinien und Instrumente für eine abgestimmte räumliche Entwicklung von Berlin und Brandenburg vor.
Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) steuert die gemeinsame Siedlungsentwicklung. So werden Zersiedelung vermieden, Flächenverbrauch reduziert, land- und forstwirtschaftliche Nutzung gesichert, Verkehrsströme gelenkt und CO2-Ausstoß verringert.
Der LEP HR gibt einen übergeordneten strategischen Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung von Berlin und ganz Brandenburg vor, der mehr anstrebt als eine Reihe von Einzelprojekten.
Sie wird laut LEP HR erreicht durch