Justizbeamte
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Justiz

Ein Meilenstein in der Zusammenarbeit beider Länder ist die gemeinsame Gerichtsbarkeit. Die Landesregierung Brandenburg und der Senat von Berlin haben bereits 2004 vier gemeinsame Fachobergerichte eingerichtet. So ist das gemeinsame Oberverwaltungsgericht in Berlin, das gemeinsame Landessozialgericht in Potsdam, das gemeinsame Landesarbeitsgericht in Berlin und das gemeinsame Finanzgericht in Cottbus für die Berliner und Brandenburger Bürger gleichermaßen zuständig. Eine Sonderstellung nimmt das Zentrale Mahngericht ein: Das Amtsgericht Wedding ist seit 2006 auch für die Mahnverfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg zuständig.

Die Errichtung von vier gemeinsamen Fachobergerichten zweier Länder ist in der Bundesrepublik Deutschland ohne Beispiel. Es wurde so eine Gerichtsstruktur geschaffen, die nicht nur einer Struktur in einem gemeinsamen Land entspricht, sondern auch eine schlanke und effiziente Verwaltung ermöglicht.

Gemeinsame GerichtsbarkeitGemeinsame GerichtsbarkeitBild: Adobe Stock / Kzenon

Übersicht zu gemeinsamen Gerichten

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt

Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) nimmt in den Ländern Berlin und Brandenburg die beiden juristischen Staatsexamina ab. Gleichzeitig fungiert es als Gemeinsames Prüfungsamt für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

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